Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Berlinstrasse 107a, 55411 Bingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 22537
EUID
DET2304V.HRB22537
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 25/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261/30479-0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.06.2024
Prüfungstermin
10.07.2024
Anhörungstermin Vergütung
19.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Durchführung aller Maßnahmen mit dem Ziel: a. bestehende Fabrikationsanlagen zu rationalisieren, b. Materialflüsse zu optimieren, c. Neuanlagen zu planen, d. Hardware von Steuerungsanlagen und Software für alle marktführende SPS-Systeme zu planen, e. bei der Vergabe von Aufträgen zu beraten. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, deren Gegenstand -sei es auch nur unter anderem- wirtschaftlich gleichen oder verwandten Zwecken dient.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Im ersten Schritt wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung bis zum 12.06.2024 aufgefordert, wobei ein Stichtag von 10.07.2024 festgelegt wurde. Später wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und ein Termin zur Anhörung über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den 19.05.2025 bestimmt. Zuletzt wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme…
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), vertr. d.: 1. Roland Bühler, Heinrich-Becker-Straße 32, 55411 Bingen, (Geschäftsführer), 2. Klaus Büh…
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), vertr. d.: 1. Roland Bühler, Heinrich-Becker-Straße 32, 55411 Bingen, (Geschäftsführer), 2. Klaus Bühler, Am Dachsbau 5, 55442 Stromberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), vertr. d.: 1. Roland Bühler, Heinrich-Becker-Straße 32, 55411 Bingen, (Geschäftsführer), 2. Klaus Büh…
4 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLAROTEC Gesellschaft für Automation mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Roland und Klaus Bühler, Berlinstrasse 107 a, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 22537), vertr. d.: 1. Roland Bühler, Heinrich-Becker-Straße 32, 55411 Bingen, (Geschäftsführer), 2. Klaus Bühler, Am Dachsbau 5, 55442 Stromberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 158.231,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.11.2025
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