Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HB + B Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 10074
EUID
DEP3101.HRB10074
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 98/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.05.2025
Schlusstermin
04.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB + B Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.900,60 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 36.280,80 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers sind festgesetzt worden; der Gesamtbetrag ist der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Termin zur Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 04.09.2025 bestimmt. Ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen war ursprünglich für den 13.05.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), soll die Schlussvertei…
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.900,60 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 36.280,80 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich, Az. 9 IN 98/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
01.07.2025
Amtsgericht Aurich
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Ge…
9 IN 98/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.176,24 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 5,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/20: In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Sc…
9 IN 98/20: In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht
verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
bestimmt auf: 04.09.2025
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 98/20
In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forder…
Geschäfts-Nr. 9 IN 98/20
In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074), vertr. d.: Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 13.05.2025
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 10.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 98/20 In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074),
vertreten durch:
Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin),
soll die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur…
9 IN 98/20 In dem Insolvenzverfahren HB + B Verwaltungs GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 10074),
vertreten durch:
Gretchen Janssen, Friedrich-Ebert-Straße 69-71, 26725 Emden, (Geschäftsführerin),
soll die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 10.04.2025
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