Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deichtec GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 202378
EUID
DEP3101.HRA202378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 103/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Adresse
Sögestraße 70, 28195 Bremen
Telefon
0421/178 99 80
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.08.2024 , 08:20 Uhr
Gläubigerversammlung
13.08.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Aurich anhängig (Aktenzeichen 9 IN 103/24). Die Schuldnerin wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Deichtec Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Jens Sülflow ist. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene gerichtliche Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung für den 13.08.2025 angesetzt, auf der unter anderem die Genehmigung eines Vergleichs über finanzbuchhalterische Forderungen und Haftungsansprüche beschlossen werden sollte. Zudem war geregelt, dass bei Beschlussunfähigkeit die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gilt. Später wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; hiergegen konnten Einwendungen binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung erhoben werden. In einer weiteren Bekanntmachung vom 25.11.2025 wurde bestätigt, dass Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden sind. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle einsehbar. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Festsetzung von Vergütungen und Auslagen im laufenden Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt worden. Am 04.07.2025 ist eine Gläubigerversammlung für den 13.08.2025 anberaumt, auf der die Genehm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers bestellt worden. Am 04.07.2025 ist eine Gläubigerversammlung für den 13.08.2025 anberaumt, auf der die Genehmigung eines Vergleichs über finanzbuchhalterische Forderungen und Haftungsansprüche beschlossen werden soll. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow,(Geschäftsführer), ist T…
9 IN 103/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow,(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 13.08.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich
Tagesordnung:
Genehmigung eines Vergleichs über finanzbuchhalterische Forderungen und Haftungsansprüche nebst Generalerledigung der wechselseitigen Ansprüche mit dem Kommanditisten und geschäftsführenden Gesellschafter der Komplementärin.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, § 160 I InsO.
Aurich, 04.07.2025
9 IN 103/24 In dem Insolvenzverfahren Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378),
vertreten durch:
1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 62A, 26725 Emden, (Geschäftsführer),
soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Einwendungen können binnen zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen.
Amtsgericht Aurich, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 6…
9 IN 103/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 62A, 26725 Emden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters nach einer Insolvenzmasse in Höhe von € durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann…
9 IN 103/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 62A, 26725 Emden, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 08.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 103/24: Über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden, (Geschäfts…
9 IN 103/24: Über das Vermögen der Deichtec GmbH & Co. KG, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden (AG Aurich, HRA 202378), vertr. d.: 1. Deichtec Verwaltungs GmbH, Hermann-Neemann-Straße 62, 26725 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Sülflow, Hermann-Neemann-Str. 62, 26725 Emden, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 09.12.2024, 10:30 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.11.2024) und dem Berichts- und Prüfungstermin (Montag, 09.12.2024, 10:30 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 02.10.2024
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