Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 17934
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
von-Ardenne-Straße 31, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 17934
EUID
DER2707.HRB17934
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 44/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
Telefon
02563/2083-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2024 , 10:03 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Berichtstermin
29.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
29.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
02.05.2025
Prüfungsstichtag
04.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH ist am 26.06.2024 eröffnet worden. Im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Forderungsprüfung. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sind schriftliche Prüfungsverfahren eingeleitet worden. Der Prüfungsstichtag für die lfd. Nr. 36 ist der 04.06.2025, während der Prüfungsstichtag für die lfd. Nrn. 22 bis 35 bereits der 02.05.2025 war. Die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH ist am 01.09.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 25.06.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH ist am 01.09.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 25.06.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Gläubigerforderungen endete am 08.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 29.10.2024 um 09:00 Uhr angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die sanierende Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die HBK GmbH sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden. Zudem sind nachträgliche Forderungsprüfungen für den 02.05.2025 (Forderungen Nr. 22-35) und den 04.06.2025 (Forderung Nr. 36) angekündigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, und Herrn Michael Bauer, von-Ardenne-Straße 31, 48703 Stadtlohn
ist am 26.06.2024, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 44/24
Amtsgericht Münster, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Kreuz…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Kreuzkamp 42 B, 48683 Ahaus und Herrn Michael Bauer, Meskesweide 5 A, 48703 Stadtlohn
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 36 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 44/24
Amtsgericht Münster, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Kreuz…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Kreuzkamp 42 B, 48683 Ahaus und Herrn Michael Bauer, Meskesweide 5 A, 48703 Stadtlohn
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 22 bis 35 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 44/24
Amtsgericht Münster, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Tembrinkstr. 2, 48683 Ahaus und…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17934 eingetragenen HBB Stahl und Schweißtechnik GmbH, von-Ardennen-Straße 31, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Helm, Tembrinkstr. 2, 48683 Ahaus und Herrn Michael Bauer, Südring 75, 48703 Stadtlohn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563/2083-0, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.10.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Übertragung des Geschäftsbetriebes im Ganzen im Wege der sanierenden Übertragung auf die HBK GmbH, von-Ardennen-Straße 31. 48703 Stadtlohn
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
81 IN 44/24
Amtsgericht Münster, 01.09.2024
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