Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELG Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 13, 48477 Hörstel
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 10481
EUID
DER2706.HRB10481
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 5/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Domeyer
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Telefon
02572 / 875-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.11.2024
Berichtstermin
29.11.2024
Gläubigerversammlung
22.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Spedition und Logistik im nationalen und internationalen Güterverkehr aller Art und Lagerhaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELG Transporte GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Am 20.06.2024 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Domeyer bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt, und Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt. Das Verfahren ist in die Phase der Forderungsprüfung übergegangen. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELG Transporte GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 86 IN 5/24, 86 IN 10/24 und 86 IN 12/24 verbunden. Rechtsanwalt Holger Domeyer ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungsanmeldefri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELG Transporte GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 86 IN 5/24, 86 IN 10/24 und 86 IN 12/24 verbunden. Rechtsanwalt Holger Domeyer ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endete am 08.11.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 29.11.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung für den 22.01.2025 zur Beschlussfassung über den Verkauf wesentlicher Teile des beweglichen Anlagevermögens an die DWG Express & Söhne UG (haftungsbeschränkt) für einen Kaufpreis von 59.960,00 EUR angeordnet. Zudem wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 26.06.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstr. 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Str. 21 a, 48…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstr. 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Str. 21 a, 48477 Hörstel
ist am 20.06.2024, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
86 IN 5/24
Amtsgericht Münster, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hö…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hörstel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
86 IN 5/24
Amtsgericht Münster, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hö…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hörstel
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem Verkauf wesentlicher Teile des beweglichen Anlagevermögens an die DWG Express & Söhne UG (haftungsbeschränkt), vertr. d.d. Geschäftsführer Herrn Eugen Gaus, für einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 59.960,00 EUR.
Der Käuferin wird nachgelassen, den Kaufpreis in 12 Raten zu zahlen.
bestimmt auf
Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Kaufvertrag vom 02.12.2024/10.12.2024 ist zur Gerichtsakte eingereicht worden und kann bei Bedarf eingesehen bzw. übersandt werden.
86 IN 5/24
Amtsgericht Münster, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hörstel
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10481 eingetragenen ELG Transporte GmbH, Hauptstraße 13, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lilija Gaus, Hopstener Straße 21 a, 48477 Hörstel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund dreier am 19.03.2024 und 13.05.2024 und 06.08.2024 bei Gericht eingegangener Anträge von Gläubigern.
Zugleich werden die Verfahren 86 IN 5/24 und 86 IN 10/24 und 86 IN 12/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572 / 875-0, Fax: 0257287536.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
86 IN 5/24
Münster, 01.09.2024
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