Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 87157
EUID
DEM1103.HRA87157
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 799/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
05.08.2026 , 18:00 Uhr
Anordnung allgemeines Verfügungsverbot
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 05.08.2026 ist gegen die HBG GmbH & Co. KG, Kelsterbacherstraße 18, 65479 Raunheim, vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt worden. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Darmstadt bearbeitet. Am 05.08.2026 ist gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit diesem Schritt wurden Verfügu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Darmstadt bearbeitet. Am 05.08.2026 ist gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit diesem Schritt wurden Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam und ein Zahlungsverbot für Schuldner des Schuldners verhängt. Am 01.09.2026 ist ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 799/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacherstraße 18, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 87157), vertr. d.: HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacher Straße 18, 65479 Raunheim, (pe…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 799/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacherstraße 18, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 87157), vertr. d.: HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacher Straße 18, 65479 Raunheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 05.08.2026 um 18:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 799/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacherstraße 18, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 87157), vertr. d.: HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacher Straße 18, 65479 Raunheim, (persönlich haft…
9 IN 799/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacherstraße 18, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 87157), vertr. d.: HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft), Kelsterbacher Straße 18, 65479 Raunheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 01.09.2026 um 10:00 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2026
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