Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 18134
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Insolvenzprofil
HBL GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 18134
EUID
DER2402.HRA18134
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 117/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kennedyplatz 8, 45127 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 07:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.10.2026
Berichtstermin
06.11.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
06.11.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.09.2026 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters geführt. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.06.2026 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 beim Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden, dessen Mitglieder unter anderem die DNZ BANK AG, Markant Finanz AG, Allianz Trade, die Bundesagentur für Arbeit sowie Dr. Stefan Proske und Dr. Wolfgang Weber sind. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 06.11.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen statt. Dort werden unter anderem die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen abgestimmt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.10.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 117/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18134 eingetragenen HBL GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 117/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18134 eingetragenen HBL GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27757 eingetragenen HBL Verwaltungs GmbH, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Katharina Semer, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, Herrn Frank Jahn, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, Herrn Markus Semer, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, Herrn Oliver Stötzer, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, Herrn Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund und Herrn Dr. Karl-Friedrich Curtze, Zeche Oespel, 44149 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 15.06.2026 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 16.06.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
DNZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt
Markant Finanz AG, St. Alban-Vorstadt 72, CHE-4052 Basel
Allianz Trade, Gasstr. 29, 22761 Hamburg
Bundesagentur für Arbeit, Bismarckstr. 2, 59065 Hamm
Dr. Stefan Proske, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin
Dr. Wolfgang Weber, Faßstr. 1, 44263 Dortmund.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 06.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 1. Etage, Sitzungssaal 141.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 117/26
Essen, 01.09.2026
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