Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBM Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Draisstraße 39, 67346 Speyer
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63791
EUID
DET3104V.HRB63791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 b IN 438/24 Sp
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Rechtsanwälte Schiebe und Collegen
Adresse
Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Eröffnung
24.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Berichtstermin
17.06.2025
Prüfungstermin
17.06.2025
Forderungsprüfung (schriftlich)
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
- die Lieferung und die Montage von Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz, - die Durchführung von Industriereinigungsarbeiten und allen hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBM Industrieservice GmbH wurde durch das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein mit Wirkung ab dem 24. März 2025, 08:00 Uhr, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde die Rechtsanwältin Annemarie Dhonau ernannt. Das Verfahren ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß der EU-Insolvenzverordnung. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 25. April 2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin für die Forderungen ist auf den 17. Juni 2025 angesetzt. Ab dem 16. Mai 2025 liegen die angemeldeten Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin zur Einsichtnahme aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt am 11. März 2026 unter Berücksichtigung der bis dahin eingegangenen Erklärungen. Die Tabelle nebst den Anmeldungen liegt ab dem 2. März 2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 438/24 Sp
14.01.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HBM Industrieservice GmbH, Draisstraße 39, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63791),
vertreten durch:
Stipe Kovač, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin An…
3 b IN 438/24 Sp
14.01.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HBM Industrieservice GmbH, Draisstraße 39, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63791),
vertreten durch:
Stipe Kovač, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 11.03.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 02.03.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 438/24 Sp
24.03.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, -Die Gesundheitskasse-, Hauptstraße 133, 55743 Idar-Oberstein,
- Antragstellerin -
g e g e n
HBM Industrieservice GmbH, Draisstraße 39, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen…
3 b IN 438/24 Sp
24.03.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, -Die Gesundheitskasse-, Hauptstraße 133, 55743 Idar-Oberstein,
- Antragstellerin -
g e g e n
HBM Industrieservice GmbH, Draisstraße 39, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63791), vertreten durch den Geschäftsführer Stipe Kovač, unbekannten Aufenthalts
- Schuldnerin und Antragsgegnerin -
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
-Sachverständige -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht am 24.03.2025 beschlossen:
1. Über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab
Montag, 24. März 2025, 08:00 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragsgegnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragsgegnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragsgegnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
4. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragsgegnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
6. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 17.06.2025 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 25.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 16.05.2025 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts liegt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor. Das Gericht stützt seine Bewertung maßgeblich auf das überzeugende und nachvollziehbare Gutachten der Sachverständigen vom 20.03.2025.
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie kann ihre fälligen Verbindlichkeiten von nicht weniger als x € nicht mehr innerhalb der Frist von drei Wochen auf nicht mehr als zehn Prozent zurückführen, da lediglich noch Aktiva von nicht mehr als x € feststellbar sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Zudem ist die Schuldnerin überschuldet. Es liegt eine bilanzielle Überschuldung von mehr als x € vor, ohne dass nach Einstellung des Geschäftsbetriebes eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann.
Die voraussichtlichen Verfahrenskosten von nicht mehr als x € können prognostisch aus der freien Masse von nicht weniger als x € gedeckt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-5 Richter am Amtsgericht
Zu Nr. 6 Rechtspflegerin
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.