Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBS Bauprojekt Management eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig GNR 476
EUID
DEU1308.GNR476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1434/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rolf Reinhold
Rolle
vorläufiger Verwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
17.08.2026
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBS Bauprojekt Management eG ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Verwalter bestellt, dessen Regelvergütung per Beschluss vom 17.08.2026 festgesetzt wurde. Zudem ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten steht es frei, bis zum 14.09.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1434/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBS Bauprojekt Management eG, Jahnallee 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , GnR 476
vertreten durch den Vorstand Rolf Reinhold
Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 17.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1434/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBS Bauprojekt Management eG, Jahnallee 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , GnR 476
vertreten durch den Vorstand Rolf Reinhold
Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 17.08.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1434/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBS Bauprojekt Management eG, Jahnallee 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , GnR 476
vertreten durch den Vorstand Rolf Reinhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenz…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1434/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBS Bauprojekt Management eG, Jahnallee 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , GnR 476
vertreten durch den Vorstand Rolf Reinhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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