Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 27344
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Insolvenzprofil
HCV Handels Crafts GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königsallee 28, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 27344
EUID
DER1101.HRA27344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 100/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2024 , 13:47 Uhr
Eröffnung
21.01.2025 , 13:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.02.2025
Berichtstermin
19.03.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
19.03.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 22.07.2024 um 13:47 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27344, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die HCV Handels Crafts Verwaltungs GmbH (HRB 100575), vertreten durch Geschäftsführer Herrn Markus Steingrube. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Düsseldorf, bestellt worden. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG ist am 21.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Gläubigerantrag, der am 17.05.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren bereits am 22.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG ist am 21.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Gläubigerantrag, der am 17.05.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren bereits am 22.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren wird unter Führung des zuerst genannten Aktenzeichens mit den verbundenen Verfahren 501 IN 141/24 und 501 IN 130/24 geführt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 26.02.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 19.03.2025 angesetzt. Die Forderungstabelle wird ab dem 05.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 100/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27344 eingetragenen HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 100/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27344 eingetragenen HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 100575 eingetragene HCV Handels Crafts Verwaltungs GmbH, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Steingrube,
ist am 22.07.2024, um 13:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 100/24
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 100/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27344 eingetragenen HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsg…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 100/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27344 eingetragenen HCV Handels Crafts GmbH & Co. KG, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100575 eingetragene HCV Handels Crafts Verwaltungs GmbH, Königsallee 28, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Steingrube,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.01.2025, um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 501 IN 100/24 und 501 IN 141/24 und 501 IN 130/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 17.05.2024 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.03.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 100/24
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