Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HD SysGastro GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 122086
EUID
DEK1101.HRA122086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 112/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.04.2024 , 15:35 Uhr
Eröffnung
19.06.2024 , 10:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Einstellung
28.01.2025
Prüfungstermin
18.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD SysGastro GmbH & Co. KG, Hamburg, sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Am 19.04.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Büttner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 19.06.2024 eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 16.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sollen im schriftlichen Verfahren geprüft werden, wobei der Prüfungsstichtag für diesen besonderen Termin der 18.11.2025 ist.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD SysGastro GmbH & Co. KG ist am 19.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 19.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Büttner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD SysGastro GmbH & Co. KG ist am 19.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 19.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Büttner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Joachim Büttner. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.08.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Am 27.01.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 28.01.2025 eingestellt wird. Im Anschluss sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft werden; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 18.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148275 eingetragene HD CoMa GmbH, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamun Djobel,
ist am 19.04.2024, um 15:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 112/24
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerich…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148275 eingetragene HD CoMa GmbH, Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamun Djobel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.06.2024, um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 112/24
Amtsgericht Hamburg, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148275 eingetragene HD CoMa GmbH, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamun Djobel, Wullenweberstieg 6B, 22523 Hamburg,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 112/24
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 112/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122086 eingetragenen HD SysGastro GmbH & Co. KG, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148275 eingetragene HD CoMa GmbH, ehemals: Bramfelder Chaussee 296, 22177 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamun Djobel,
ist am 27.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 112/24
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2025
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