Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HD Technival Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 4588
EUID
DEU1104.HRB4588
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/541 IN 320/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden
Telefon
0351 482916 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.05.2026 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.06.2026
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
05.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Technical Services GmbH ist am 05.05.2026 um 15:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 05.08.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. entscheidet über Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens. Die Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/541 IN 320/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Technical Services GmbH, Schandauer Straße 43, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 4588
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Dorn
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Hollain
- wurde am…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/541 IN 320/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Technical Services GmbH, Schandauer Straße 43, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 4588
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Dorn
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Hollain
- wurde am 05.05.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 05.08.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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