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Betrieb einer Schlosserei und eines Metallbauunternehmens
Das Amtsgericht Dresden hat am 06.05.2026 um 13:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, vertreten durch Geschäftsführer René Rabe, den Rechtsanwalt Alexander Hartig aus Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser der Leistung an die Schuldnerin nicht zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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