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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der h.d.s. consulting GmbH ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Prüfungsstichtag ist der 27.01.2026. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde nach einer Berechnungsgrundlage von 24.292,42 € nebst Auslagenpausche und einem Zuschlag von 20 % festgesetzt. Am 17.06.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierzu können die Beteiligten bis zum 19.08.2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 1.123.764,01 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 1.984,64 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
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