Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Healthcare IT Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 13108
EUID
DER3101.HRB13108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 252/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Adresse
Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
18.11.2025
Eröffnung des Verfahrens
01.01.2026 , 12:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.02.2026
Niederlegung Unterlagen
02.03.2026
Berichts- und Prüfungstermin
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, Vermarktung und der Betrieb von IT-unterstützten Lösungen zur Effizienzsteigerung der stationären, ambulanten und intersektoralen Behandlungsprozesse. Hierbei sollen intensiv die Chancen der zukünftigen Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens durch Entwicklung von Mehrwertdienstleistungen, die in die Telematikinfrastruktur integriert werden können, genutzt werden. Es wird angestrebt, als Provider für Mehrwertdienstleistungen im Sinne der Telematikinfrastruktur aufzutreten. Zur Verstärkung des Marktauftritts erfolgt die Konzentration auf strategisch relevante Themen wie - elektronische Fallakte - elektronische Patientenakte - Arzt-/Einweiserportal - intersektorale Kommunikation - Management-Strukturen / Steuerungsmodelle für Krankenhäuser - Telemedizin - Patientenportale - Health App's. Hierbei wird die Gesellschaft verstärkt in den Gremien aktiv mitarbeiten, die die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens gestalten, um hierüber das notwendige Know-how und auch den Zeitvorsprung für die Entwicklung neuer Produkte zu bekommen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Healthcare IT Solutions GmbH ist am 01.01.2026 um 12:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 18.11.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.03.2026. Die Unterlagen werden ab dem 02.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 02.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
ist am 02.01.2026 be…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
ist am 02.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 252/25
Amtsgericht Aachen, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 12:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 252/25
Amtsgericht Aachen, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
ist am 19.…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 252/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13108 eingetragenen Healthcare IT Solutions GmbH, Pauwelsstraße 30, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Lowitsch,
ist am 19.11.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 252/25
Amtsgericht Aachen, 19.11.2025
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