Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HeeGo UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
In der Hohl 4, 56753 Naunheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25584
EUID
DET2210V.HRB25584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 77/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.08.2025
Aufhebung
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit technischem Zubehör und anderen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeeGo UG (haftungsbeschränkt) wurde zunächst im Antragsverfahren geprüft. Am 20.08.2025 hat das Amtsgericht Mayen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet und den Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungsbeschränkungen verbunden, wonach Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Später, am 08.04.2026, ist das Verfahren mangels Masse abgewiesen worden. Infolge dieser Abweisung sind die angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin HeeGo UG (haftungsbeschränkt), In der Hohl 4, 56753 Naunheim (AG Koblenz, HRB 25584), vertr. d.: Christoph Heege, In der Hohl 4, 56753 Naunheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verw…
7 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin HeeGo UG (haftungsbeschränkt), In der Hohl 4, 56753 Naunheim (AG Koblenz, HRB 25584), vertr. d.: Christoph Heege, In der Hohl 4, 56753 Naunheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 20.08.2025 am 08.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 08.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HeeGo UG (haftungsbeschränkt), In der Hohl 4, 56753 Naunheim (AG Koblenz, HRB 25584), vertr. d.: Christoph Heege, In der Hohl 4, 56753 Naunheim, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wor…
7 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HeeGo UG (haftungsbeschränkt), In der Hohl 4, 56753 Naunheim (AG Koblenz, HRB 25584), vertr. d.: Christoph Heege, In der Hohl 4, 56753 Naunheim, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 20.08.2025
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