Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG ist am 08.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eröffnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG ist am 01.07.2026 um 09:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 08.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Antragsgegnerin ist berechtigt, gegen d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG ist am 01.07.2026 um 09:45 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 08.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Antragsgegnerin ist berechtigt, gegen die Entscheidung über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Forderungen sind bis zum 07.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind mitzuteilen und Verpflichtungen an die Verwalterin zu erfüllen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, Zwischenrechnungen, Hinterlegungsstellen, der Fortführung oder Stillegung des Geschäftsbetriebs, der Beauftragung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans und der Verwertung der Masse bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRA 22602), vertr. d.: 1. RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs …
7 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRA 22602), vertr. d.: 1. RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10a, 56295 Kerben, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2026 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 08.04.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 8/26 .
Über das Vermögen RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz HRA 22602), vertreten durch die RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch den Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs-GmbH, H…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 8/26 .
Über das Vermögen RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz HRA 22602), vertreten durch die RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch den Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 10a, 56295 Kerben (Geschäftsführer), wird am 01.07.2026 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.07.2026.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.