Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heftrich, Frank
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Flughafenstraße 1, 57299 Burbach
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 8720
EUID
DER2909.HRA8720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 211/18
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld
Adresse
Königstraße 2, 01097 Dresden
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.01.2024
Gläubigerversammlung / Restschuldbefreiung
16.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Dr. Frank Heftrich wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 211/18 durchgeführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firmen PM-Outdoor e.K. und PM Tec e.K. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Bergfeld & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Zuerst wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 31.01.2024 festgesetzt. Später wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung am 16.04.2024 bestimmt, an dem über den Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden werden soll. Der ehemalige Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler ist verstorben; seine Vergütung wurde festgesetzt. Rechtsnachfolgerin ist Ines Kübler-Schulz. Der aktuelle Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld, dessen Vergütung ebenfalls festgesetzt wurde. Die Masse wird mit 435 Gläubigern beziffert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, geboren am 18.06.1971, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach un…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, geboren am 18.06.1971, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach und Inhaber der weiteren im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Hande…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM-Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 16.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zum Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO a.F..
Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt wird, ist der Antrag bis zum 16.04.2024 zu stellen. Die Versagungsgründe sind innerhalb der genannten Frist glaubhaft zu machen (§ 290 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Hande…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM-Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, Aachener Straße 222, 50931 Köln, verstorben am 13.11.2023, Rechtsnachfolgerin: Ines Kübler-Schulz, Bauzner Straße 86 in 01099 Dresden
werden die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 28.10.2019, festgesetzter Vorschuss Euro
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.12.2023 bis zum 13.11.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 435 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass der Verwalter bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 170 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.02.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war auf EUR zu reduzieren, da der Tätigkeitszeitraum bis zum Tod des Insolvenzverwalters 58 Monate umfasste. 58 x EUR ergibt EUR. Der darüber hinaus angemeldete Betrag war daher abzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Hande…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM-Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld, Königstraße 2, 01097 Dresden
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.12.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 435 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Es wird ein Betrag von EUR pro Zustellung als angemessen aber auch ausreichen erachtet, vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2015, IX ZB 50/14. Der darüber hinaus angemeldete Betrag wird abgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Hande…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach, und Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM-Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.12.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 31.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, geboren am 18.06.1971, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach un…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Frank Heftrich, geboren am 18.06.1971, Viktoriastraße 7, 57562 Herdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8720 eingetragenen Firma PM-Outdoor e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach und Inhaber der weiteren im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8973 eingetragenen Firma PM Tec e.K., Flughafenstraße 1, 57299 Burbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 8.114.587,19 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 402.059,37 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote von ca. 2,96 % gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 211/18
Amtsgericht Siegen, 31.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.