Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hegenloh, Manfred
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Brunnengasse 9, 73117 Wangen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 531005
EUID
DEB8537.HRA531005
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Raff
Adresse
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon
0711 34211900
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2025 , 12:30 Uhr
Eröffnung
28.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2025
Berichtstermin
22.04.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
22.04.2025 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
10.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Manfred Hegenloh (Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-
Sport-Reisen e K) ist am 28.02.2025 eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurde gleichzeitig festgestellt, dass der Schuldner nach Erfüllung der Obliegenheiten die Restschuldbefreiung erlangen kann. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Raff ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 07.04.2025. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 22.04.2025 um 09:30 Uhr anberaumt. Am 06.03.2025 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde am 04.06.2025 eine Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung von 58.000,00 EUR gegen Freigabe von Geschäftsanteilen an der Hegenloh Reisen GmbH sowie eine Vereinbarung mit der Hegenloh Reisen GmbH über die Stellung von Sicherheiten getroffen. Die Gläubigerversammlung hat diesen Vereinbarungen im schriftlichen Verfahren am 08.07.2025 zugestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manfred Hegenloh ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Raff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss wurde derselbe als endgül…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Manfred Hegenloh ist am 28.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Raff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss wurde derselbe als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief bis zum 07.04.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung waren für den 22.04.2025 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Vereinbarung über die ratenweise Zahlung von 58.000,00 EUR gegen Freigabe von Geschäftsanteilen getroffen, deren Genehmigung durch das schriftliche Verfahren der Gläubigerversammlung am 04.06.2025 erfolgte und deren Zustimmung als erteilt gilt. Am 06.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Es wird festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollm…
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: 126/25
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Genehmigung der am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.07.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Ausführungen des Insolvenzverwalters zu den geschlossenen Vereinbarungen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollm…
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: 126/25
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Beschluss:
Die im schriftlichen Verfahren abgehaltene Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter ihre Zustimmung zu den am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh.
Gründe:
Mittels Anberaumung der schriftlichen Gläubigerversammlung gem. § 5 Abs. 2 InsO durch Beschluss vom 05.06.2025 wurden die Gläubiger dazu aufgefordert, über die am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh
abzustimmen, § 160 Abs. 1 InsO.
Die Zustimmung oder Ablehnung war dem Insolvenzgericht hierbei schriftlich bis einschließlich 03.07.2025 mitzuteilen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Veröffentlichung im Insolvenzportal ist ordnungsgemäß am 05.06.2025 erfolgt.
Einwendungen gegen die Beschlussfassung wurden seitens der Gläubiger nicht erhoben.
Demnach gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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hat der Insolve…
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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hat der Insolvenzverwalter am 06.03.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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1. Das Insolven…
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 28.02.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900
Telefax: 0711 34211950
Email: info@anwaltskanzlei-raff.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 22.04.2025, 09:30 Uhr,
Beratungszimmer 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 22.04.2025, 09:30 Uhr,
Beratungszimmer 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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Es wird festges…
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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1. Die Prüfung …
3 IN 24/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 22.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 24/25
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In dem Verfahren über den Antrag
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverf…
3 IN 24/25
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In dem Verfahren über den Antrag
Manfred Hegenloh, geboren am 23.03.1952, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.01.2025 um 12:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Frank Raff
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bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Dem Schuldner wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände des Schuldners ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände des Schuldners geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen des Schuldners oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten des Schuldners führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Schuldners vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 29.01.2025
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