Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Georg-Boehringer-Weg 81, 73033 Göppingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 725488
EUID
DEB8537.HRB725488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
1 IN 193/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
24.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Produkten für den Sportstättenbau und den dazugehörigen Einrichtungen. Eigenverantwortlicher Einbau, Montage und Verlegung von Objekt bezogenen und geeigneten Bodenbelägen sowie Personenschutz-Einrichtungen. Vermittlung auf Provisionsbasis für Geschäfte auf dem Stahlhandels- und dem Stahlservice-Sektor.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt) ist ein Mediationsvergleich zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen erfolgt. Der am 23.05.2025 abgeschlossene Vergleich sieht vor, dass die Beklagte, die Firma UNIQA Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna, Zahlungen in Höhe von 474.800,00 PLN als Hauptforderung, 1.500,00 PLN für Übersetzungen und Reisekosten sowie 8.100,00 PLN für Prozessvertretungskosten und Gerichtsgebühren an die Klägerin leistet. Die Gläubigerversammlung hat dem Insolvenzverwalter im schriftlichen Verfahren die Zustimmung zu diesem Vergleich erteilt, da keine wirksamen Einwendungen bis zum Ablauf der Frist am 24.06.2025 erhoben wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 193/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), Georg-Boehringer-Weg 81, 73033 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Ponto, geb. Knüppel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725488
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages de…
1 IN 193/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), Georg-Boehringer-Weg 81, 73033 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Ponto, geb. Knüppel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725488
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Erteilung der Zustimmung zu dem am 23.05.2025 abgeschlossenen Mediationsvergleichs zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Inhalt des Vergleichs ist, dass die Beklagte, die Firma UNIQA Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna, sich verpflichetet an die Klägerin, die WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), 474.800,00 PLN als Hauptforderung, 1.500,00 PLN als Kosten für Übersetzungen und Reisekosten der Zeugen, 8.100,00 PLN als Prozessvertretungskosten und Gerichtsgebühren in Höhe von 13.000,00 PLN zu zahlen hat.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 193/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), Georg-Boehringer-Weg 81, 73033 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Ponto, geb. Knüppel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725488
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die im schrif…
1 IN 193/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), Georg-Boehringer-Weg 81, 73033 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Ponto, geb. Knüppel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725488
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die im schriftlichen Verfahren abgehaltene Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter ihre Zustimmung zu dem am 23.05.2025 abgeschlossenen Mediationsvergleichs zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen.
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Gründe:
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Mittels Anberaumung der schriftlichen Gläubigerversammlung gem. § 5 Abs. 2 InsO durch Beschluss vom 03.06.2025 wurden die Gläubiger dazu aufgefordert, über den am 23.05.2025 abgeschlossenen Mediationsvergleichs zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen abzustimmen, § 160 Abs. 1 InsO.-Inhalt des Vergleichs ist, dass die Beklagte, die Firma UNIQA Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna, sich verpflichtet an die Klägerin, die WALDAPFEL UG (haftungsbeschränkt), 474.800,00 PLN als Hauptforderung, 1.500,00 PLN als Kosten für Übersetzungen und Reisekosten der Zeugen, 8.100,00 PLN als Prozessvertretungskosten und Gerichtsgebühren in Höhe von 13.000,00 PLN zu zahlen hat.
Die Zustimmung oder Ablehnung ist dem Insolvenzgericht hierbei schriftlich bis einschließlich 24.06.2025 mitzuteilen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Veröffentlichung im Insolvenzportal ist ordnungsgemäß erfolgt.
Einwendungen gegen die Beschlussfassung wurden seitens der Gläubiger nicht erhoben.
Demnach gilt die Zustimmung als erteilt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 12.08.2025
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