Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hei Es Agrar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg)
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 210057
EUID
DEP3210.HRB210057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
9 IN 124/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans Peter Göken
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
01.08.2025 , 11:00 Uhr
Aufhebung
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH ist am 24.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 01.08.2025 angesetzt. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans Peter Göken festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans Peter Göken …
9 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans Peter Göken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freita…
9 IN 124/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 01.08.2025, 11:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 124/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen …
9 IN 124/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hei Es Agrar GmbH, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210057), vertr. d.: Maria Busse, Uhlenflucht 21, 49632 Essen (Oldenburg), (Geschäftsführerin), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 24.06.2026
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