Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HEIBO Logistics Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden / Aller
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 202800
EUID
DEP2716.HRB202800
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 36/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.08.2024
Schlusstermin
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung und Durchführung von Transporten aller Art sowie damit im Zusammenhang stehende logistische Tätigkeiten und Servicearbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, mit Sitz in Verden (Aller), sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Der Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster hat die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 26.08.2024 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für den Schlusstermin sowie den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 27.10.2025 bestimmt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis oder die Schlussrechnung müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 527.709,86 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 603.588,05 € zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-
Planck-Straße 20, 27283 Verden, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung
stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 527.709,86 € abzüglich noch zu berück-
sichtigender Massekosten und Masseverbindlichk…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-
Planck-Straße 20, 27283 Verden, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung
stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 527.709,86 € abzüglich noch zu berück-
sichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen
in Höhe von 603.588,05 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteilig-
ten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 36/20.
Amtsgericht Verden (Aller), 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurde bereits die Zustimmung zur Schlussverteilung ertei…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurde bereits die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Da die Veröffentlichung gem. § 188 InsO zuvor unterblieben war, wird noch Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Eventuelle Einwendungen müssen bis zum
03.06.2026
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ma…
11 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEIBO Logistics Services GmbH, Max-Planck-Straße 20, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 202800), vertr. d.: Bruno Grimm, Bayernstraße 23, 97271 Kleinrinderfeld, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 110 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 879.242,21 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zuschläge in Höhe von 110 % waren anzusetzen für die Betriebsfortführung, die Bemühungen um eine Sanierung und die Befassung mit Angelegenheiten der Beschäftigten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 355,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 127 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.10.2025
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