Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 17740
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heidenreich Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theodor-Rosenbaum-Straße 11-15, 32257 Bünde
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 17740
EUID
DER2108.HRB17740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 633/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
15.11.2024 , 16:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Berichtstermin
28.01.2025 , 10:45 Uhr
Prüfungstermin
28.01.2025 , 10:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung sowie der Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidenreich Verwaltungs-GmbH wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 633/24 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17740 eingetragen und hat seinen Sitz in Bünde. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Heidenreich. Als Verfahrensbevollmächtigter sind die Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann aus Bückeburg bestellt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst aus Hiddenhausen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der unter den laufenden Nummern 1 bis 77 in die Insolvenztabelle aufgenommenen Forderungen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Die Bekanntgabe erfolgte am 20.01.2025.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidenreich Verwaltungs-GmbH ist am 15.11.2024 um 16:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 27.08.2024. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh ernannt. Forderungen der Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidenreich Verwaltungs-GmbH ist am 15.11.2024 um 16:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 27.08.2024. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 28.01.2025 um 10:45 Uhr im Amtsgericht Bielefeld anberaumt. In einem späteren Beschluss vom 20.01.2025 wurde Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der unter lfd. Nr. 1 - 77 in die Insolvenztabelle aufgenommenen Forderungen umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 633/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17740 eingetragenen Heidenreich Verwaltungs-GmbH, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Heidenr…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 633/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17740 eingetragenen Heidenreich Verwaltungs-GmbH, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Heidenreich, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg,
wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der unter lfd. Nr. 1 - 77 in die Insolvenztabelle aufgenommenen Forderungen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 633/24
Amtsgericht Bielefeld, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 633/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17740 eingetragenen Heidenreich Verwaltungs-GmbH, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Heidenreich, Theodor-Rosenbaum St…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 633/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17740 eingetragenen Heidenreich Verwaltungs-GmbH, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Heidenreich, Theodor-Rosenbaum Str. 11-15, 32257 Bünde
Geschäftszweig: Die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertr. sowie der Haftung als phG in anderen Gesellschaften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.11.2024, um 16:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.01.2025, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 633/24
Bielefeld, 15.11.2024
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