Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
heima menü GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau OT Rodleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 17593
EUID
DEW1215.HRB17593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 153/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon
0340/21677790-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.09.2024 , 10:30 Uhr
Vergütungsantrag
31.03.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
29.04.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
06.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist a) die Produktion und Lieferung von Speisen und Getränken, b) der Kantinenbetrieb sowie der Verleih von Geschirr, Mobiliar und Eventausstattung, c) Catering, d) der Aufbau, die Entwicklung sowie die Umsetzung einer Franchisestruktur. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmensgegenstand sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der heima menü GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, hat dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Infolgedessen sind Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs sowie die Vollstreckung aus erwirkten Titeln unzulässig. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der heima menü GmbH ist am 12.09.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Am 31.03.2025 hat der vorläufige In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der heima menü GmbH ist am 12.09.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Am 31.03.2025 hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, was das Gericht mit Beschluss vom 29.04.2025 genehmigt hat. Die Berechnungsmasse belief sich auf 320.391,33 EUR. Später hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter unzulässig sind und diese ihre Ansprüche unmittelbar beim Verwalter geltend machen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 153/24 In dem Insolvenzverfahren heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer),…
2 IN 153/24 In dem Insolvenzverfahren heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M. gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 153/24. In dem Insolvenzverfahren heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (G…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 153/24. In dem Insolvenzverfahren heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 83)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M. am 10.09.2024 zum Sachverständigen und am 12.09.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 31.03.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse i.H.v. 320.391,33 EUR ergibt sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und ist nicht zu beanstanden.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, den vorläufigen Verwalter für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Der Verwalter macht Zuschläge wie folgt geltend:
- 10,9 % für die Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung,
- 15 % für Arbeitnehmerangelegenheiten und
- 35 % für Sanierungsbemühungen
Insgesamt also 60,9%.
In der Gesamtschau und unter Berücksichtigung von Überschneidungen einzelner Zuschläge und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung werden letztendlich Zuschläge von insgesamt 58% geltend gemacht.
Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 29.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 153/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846…
Az.: 2 IN 153/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 12.09.2024 um 10.30 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 153/24: Über das Vermögen der heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), is…
2 IN 153/24: Über das Vermögen der heima menü GmbH, Am Pharmapark 24, 06861 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17593), vertr. d.: 1. Ines Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Mirko Kirschner, Robert-Schirrmacher-Str. 23, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 14.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 04.11.2024
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