Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heimer Automobile Inhaber Torsten Heimer e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 7, 34560 Fritzlar
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRA 11189
EUID
DEM1603.HRA11189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 28/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561-3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.06.2026 , 17:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Heimer Automobile, Inhaber Torsten Heimer e.K., ist am 01.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch bestellt worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heimer Automobile, Inhaber Torsten Heimer e.K. Berliner Straße 7, 34560 Fritzlar, vertreten durch den Inhaber Torsten Heimer, Friedrich-Ebert-Allee 14, 34281 Gudensberg ist am 01.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antrags…
12 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heimer Automobile, Inhaber Torsten Heimer e.K. Berliner Straße 7, 34560 Fritzlar, vertreten durch den Inhaber Torsten Heimer, Friedrich-Ebert-Allee 14, 34281 Gudensberg ist am 01.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561-3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 01.06.2026
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