Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Hausverwaltung/Immobilienverwaltung, insbesondere das Verwalten, Bewirtschaften und Entwickeln von Grundstücken und Immobilien sowie der Neubau und Umbau von Immobilien sowie das Erbringen von Dienstleistungen in diesem Bereich. 2. Die Makler- und Vermittlungstätigkeit im Bereich von Immobilien und Grundstücken. 3.Das Erwerben, Halten, Bewirtschaften, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Grundstücken und Immobilien. 4. Energieberatung und Erbringung von Energieberaterdienstleistungen für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Beratung von Privathaushalten, Kommunen und Wirtschaftsbetrieben über gebäudetechnische und bau-physikalische Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu drosseln sowie Energieverluste zu vermeiden sowie Erstellung von Energiekonzepten und Energieausweisen für Neubau und Sanierung bedürftiger Gebäude. Qualität sichernde Maßnahmen wie Blower Door Messverfahren, Thermografie, energetische Leckage suchen; Beantragung von Fördermitteln von Institu-tionen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 5. Die Gesellschaft betätigt sich ferner in den mit dem Unternehmensgegenstand verwandten Bereichen und ist berechtigt, sich an anderen Firmen mit einem verwandten Unternehmensgegenstand zu beteiligen, diese zu erwerben oder zu veräußern.
Am 07.08.2025 um 13:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HeimWerte Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadja Raiß bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 20.10.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 03.11.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
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