Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BudimirBau UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 05.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.10.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 03.11.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Am 25.03.2025 ist über das Vermögen der BudimirBau UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.08.2025 um 14:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das sc…
Am 25.03.2025 ist über das Vermögen der BudimirBau UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 05.08.2025 um 14:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 20.10.2025 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 03.11.2025 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 486/25 verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt. Später ist die Prüfung der bis zum 16.11.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Widersprüche gegen diese Forderungen können bis zum 30.11.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 36/25 B-15-9 Am 05.08.2025 um 14:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: …
810 IN 36/25 B-15-9 Am 05.08.2025 um 14:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 20.10.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 03.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 36/25 Bu-77-: In dem Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706),
vertreten durch:
Jozo Budimir, (Geschäftsführer), wurde am 05.08.2025 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkei…
810 IN 36/25 Bu-77-: In dem Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706),
vertreten durch:
Jozo Budimir, (Geschäftsführer), wurde am 05.08.2025 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 486/25 Bu-77- verbunden. Das Verfahren 810 IN 36/25 Bu-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 36/25 Bu-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706), vertr. d.: Jozo Budimir, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2025 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin…
810 IN 36/25 Bu-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706), vertr. d.: Jozo Budimir, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2025 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 36/25 B-4-9 In dem Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706),
vertreten durch:
Jozo Budimir, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im s…
810 IN 36/25 B-4-9 In dem Insolvenzverfahren BudimirBau UG (haftungsbeschränkt), Tacitusstraße 90, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113706),
vertreten durch:
Jozo Budimir, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 30.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.10.2026
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