Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 56970
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Hein Gericke Deutschland GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Reisholzer Werftstraße 29, 40589 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 56970
EUID
DER1101.HRB56970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 247/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
23.06.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Bekleidung und Accessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hein Gericke Deutschland GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung am 23.06.2026 um 12:00 Uhr gemäß § 200 InsO. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Kreplin war für das Verfahren bestellt. Gegen den Beschluss steht dem Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, dessen Frist zwei Wochen ab Zustellung beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 247/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56970 eingetragenen Hein Gericke Deutschland GmbH, Reisholzer Werftstr. 29, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Ulrich Gorny
Inso…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 247/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56970 eingetragenen Hein Gericke Deutschland GmbH, Reisholzer Werftstr. 29, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Ulrich Gorny
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
wird heute, am 23.06.2026, um 12:00 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 247/13
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2026
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