Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinemann Einrichtungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 94519
EUID
DEF1103R.HRB94519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36h IN 5688/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Gyula Csukodi
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.02.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
26.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus, Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den/die Geschäftsführer vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg mit der Handelsregisternummer HRB 94519. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 04.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 25.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinemann Einrichtungen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 565.415,62 EUR zu berücksichtigen. Für die festgestellten Forderungen steht ein Massebestand von 21.309,31 EUR zur Verfügu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinemann Einrichtungen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 565.415,62 EUR zu berücksichtigen. Für die festgestellten Forderungen steht ein Massebestand von 21.309,31 EUR zur Verfügung, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 25.02.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und des Vergütungsantrags erfolgt im schriftlichen Verfahren. Gegenüberstellung Massebestand und Forderungen sowie die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO sind erfolgt. Die Regelvergütung basiert auf einer Berechnungsgrundlage von 28.714,49 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung können binnen zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus,
Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin,
v.d.d. Geschäftsführer;
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 04.02.2026 nachträglich angemeldeten…
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus,
Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin,
v.d.d. Geschäftsführer;
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 04.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus, Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gyula Csukodi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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Für die festgestel…
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus, Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gyula Csukodi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 565.415,62 EUR steht ein Betrag von 21.309,31 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus, Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gyula Csukodi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführun…
36h IN 5688/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heinemann Einrichtungen GmbH, Cumberlandhaus, Lietzenburger Str. 69-71, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gyula Csukodi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94519
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 28.714,49 Euro, zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %;
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 565.415,62 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 21.309,31 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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