Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinrich Abelmann GmbH Fischfeinkost
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 2085
EUID
DEH1101.HRB2085
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Kanzlei
B + O
Adresse
Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/5157560
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.09.2025 , 12:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.09.2025 ist im Insolvenzverfahren der Heinrich Abelmann GmbH Fischfeinkost die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Abelmann GmbH Fischfeinkost, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 2085 BHV), vertr. d.: Grewing Anika, (Geschäftsführerin), ist am 23.09.2025 um 12.05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
10 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Abelmann GmbH Fischfeinkost, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 2085 BHV), vertr. d.: Grewing Anika, (Geschäftsführerin), ist am 23.09.2025 um 12.05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme, B + O, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5157560, Fax: 0421/51575610, E-Mail: boehme@bo-oelb.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 23.09.2025
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