Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97856
EUID
DEM1502.HRB97856
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 396/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.01.2024 , 11:30 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2024
Berichtstermin
17.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Baumanagement und Bauprojektmanagement, die Bauprojektsteuerung und das Bauvertragsmanagement sowie der Baustoffhandel, soweit dafür keine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH wurde am 19.01.2024 die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet; der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubere_au. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung findet am 17.04.2024 statt. Für die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 03.02.2026 bestimmt ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 19.01.2024 die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 19.01.2024 die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist am 17.04.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für Widersprüche gegen diese Forderungen wurde der 03.02.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 396/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufge…
10 IN 396/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 396/23: Über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Recht…
10 IN 396/23: Über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 17.04.2024, 11:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: 1. Otfried Sinner, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: 1. Otfried Sinner, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Besc…
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: Otfried Sinner, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856),
vertreten durch:
Otfried Sinner, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M/S/L Dr. Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.01.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 1.946.194,27 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Bergmann
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: 1. Otfried Sinner, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 17.04.2024 hinsichtlich der Vertagung des Prüfun…
10 IN 396/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Hildmann Baugesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 97856), vertr. d.: 1. Otfried Sinner, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 17.04.2024 hinsichtlich der Vertagung des Prüfungstermins dahingehend ergänzt, dass der Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren fortgesetzt wird.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2024
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