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Insolvenzprofil
Heinrich Huhn GmbH + Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 7229
EUID
DER2909.HRA7229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 168/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Berichtstermin
30.11.2020
Prüfungstermin
15.04.2021
Beschlussdatum
17.01.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Huhn GmbH + Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, hat die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung, vertreten durch Herrn Rolf Breuer, festgesetzt. Die Vergütung wurde für 36 Stunden Zeitaufwand in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum Berichts- und Prüfungstermin am 15.04.2021 berechnet. Hinsichtlich der Vergütung für die Mitgliedschaft im endgültigen Gläubigerausschuss konnte noch keine Festsetzung erfolgen, da die Tätigkeit noch nicht beendet ist. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Das Gericht hat am 17.01.2024 Beschluss gefasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7229 eingetragenen Heinrich Huhn GmbH + Co. KG, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6719 eingetragene Gebrüder Huhn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 44, 57489 Drolshagen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Alexander Huhn, Elmar Huhn und Tanuj Albert Roland Huhn,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros vertr.d. Herrn Rolf Breuer, Opladener Straße 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.
Endbetrag
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von angemessen ist. Für 36 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum Berichts- und Prüfungstermin am 15.04.2021 war die Vergütung daher festzusetzen auf .
Hinsichtlich der geltend gemachten Vergütung für die Mitgliedschaft im endgültigen Gläubigerausschuss konnte eine Vergütung noch nicht festgesetzt werden, da insoweit die Tätigkeit noch nicht beendet und der Anspruch noch nicht fällig ist.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 168/20
Amtsgericht Siegen, 17.01.2024
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