Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinz Kumpmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Taunusstraße 38-40, 61273 Wehrheim
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 12577
EUID
DEM1202.HRB12577
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 70/17 H
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/9_59110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
06.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handwerkerservice aller Art rund ums Haus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, welcher dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldberechtigung schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.808,30 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten), während Insolvenzforderungen in Höhe von 39.047,50 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Lason Gutsche sind bereits festgesetzt worden. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 70/17 H: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: 1. Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Francesco Romeo Martino, als GF d. Fa. He…
61 IN 70/17 H: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: 1. Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Francesco Romeo Martino, als GF d. Fa. Heinz Kumpmann GmbH, Am Campingplatz 1, 63796 Kahl, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters R…
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.005,68 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 43,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 1,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverze…
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.808,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 39.047,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: 1. Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Francesco Romeo Martino, als GF d. Fa.…
61 IN 70/17 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kumpmann GmbH, vertr. d. d. GF Francesco Romeo Martino, Taunusstr. 38-40, 61273 Wehrheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12577), vertr. d.: 1. Francesco Romeo Martino, Wehrheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Francesco Romeo Martino, als GF d. Fa. Heinz Kumpmann GmbH, Am Campingplatz 1, 63796 Kahl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 20.08.2025
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