Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinz Valerius GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Peter-May-Str. 61, 50374 Erftstadt
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 44171
EUID
DER3306.HRB44171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 307/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Guido Valerius
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungstabelle
14.10.2024
Prüfungstermin
14.11.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
13.03.2025
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Heizung- und Sanitärinstallationsarbeiten aller Art und der Werkskundendienst. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und/oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Valerius GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 13.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.03.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden keine Auszüge oder Benachrichtigungen zugesandt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Valerius GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70k IN 307/22 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragen und hat ihren Sitz in Erftstadt. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Valerius GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70k IN 307/22 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragen und hat ihren Sitz in Erftstadt. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Guido Valerius. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Für die erste Bekanntmachung ist der Prüfungsstichtag auf den 13.04.2026 festgelegt, wobei die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ab dem 13.03.2025 zur Einsicht niedergelegt wurde. In einer weiteren Bekanntmachung wird ein früherer Prüfungsstichtag von 14.11.2024 genannt, bei dem die Forderungstabelle ab dem 14.10.2024 zugänglich war. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragenen Heinz Valerius GmbH, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Valerius, Peter-May-Str. 61 a, 50374 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragenen Heinz Valerius GmbH, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Valerius, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
13.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
13.03.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 307/22
Amtsgericht Köln, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragenen Heinz Valerius GmbH, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Valerius, Peter-May-Str. 61 a, 50374 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 307/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44171 eingetragenen Heinz Valerius GmbH, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Valerius, Peter-May-Str. 61 a, 50374 Erftstadt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
14.11.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 14.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 307/22
Amtsgericht Köln, 14.08.2024
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