Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinze Gruppe Grundbesitz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 9758
EUID
DEX1721R.HRA9758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 617/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
13.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinze Gruppe Grundbesitz GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Bielefeld hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung einer Forderung der Schuldnerin bestimmt. Die Gläubigerversammlung findet am 13.08.2024 statt. Sollte keine stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 617/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 9758 HL eingetragenen Heinze Gruppe Grundbesitz GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift: Stangenteich 2, 2152…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 617/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 9758 HL eingetragenen Heinze Gruppe Grundbesitz GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift: Stangenteich 2, 21521 gem.freies Gebiet Sachsenwald, Kr. Hzgt. Lauenburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15520 eingetragene Heinze Beteiligungs GmbH, Eupener Straße 35, 32051 Heford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Veräußerung einer Forderung der Schuldnerin
bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 617/21
Amtsgericht Bielefeld, 18.07.2024
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