Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 717388
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Insolvenzprofil
Heivin Shan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 717388
EUID
DEB8535.HRB717388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
70 IN 702/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.06.2025
Forderungsanmeldefrist
04.09.2025
Schlusstermin
16.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion von Soja-Sprossen, Tofu und verschiedener Produkte zum Verzehr sowie Export und Import ähnlicher Produkte im Lebensmittelbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heivin Shan GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 04.09.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Das Verfahren ist fortgeschritten; das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen zur Einsicht vor. Ein Termin für die Erörterung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei Einwendungen bis einschließlich 16.1elle.2025 vorzulegen sind. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung der Forderungen findet ebenfalls im schriftlichen Verfahren statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Ulf Martini hat die Vergütung und Auslagen erstattet bekommen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 644.017,81 EUR steht ein Massebestand von 1.701,42 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heivin Shan GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lianjun Shan vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Gesamthöhe der berücksichtigten Forderungen belief sich auf 644.017,81 EUR. Ein Massebestand von 25.206,51 EUR …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heivin Shan GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lianjun Shan vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Gesamthöhe der berücksichtigten Forderungen belief sich auf 644.017,81 EUR. Ein Massebestand von 25.206,51 EUR stand zur Verfügung, wovon vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen waren. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es wurde eine Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO vorgenommen. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gew…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 644.017,81 EUR steh…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 644.017,81 EUR steht ein Betrag von 1.701,42 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3, 16, 68159 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 34.842,53 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.11.2025
Originalbekanntmachung
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70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die P…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH, Römeräcker 8, 76351 Linkenheim-Hochstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Lianjun Shan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 644.017,81 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.206,51 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gew…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Sc…
70 IN 702/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heivin Shan GmbH
Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten
vertreten durch den Geschäftsführer:
Lianjun Shan, geboren am 12.05.1969, Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 717388
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 24.07.2026
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