Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HEKABE design GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 8107
EUID
DER2307.HRB8107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 160/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.08.2026 , 14:49 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 11:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.11.2026
Berichtstermin
16.12.2026
Prüfungstermin
16.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat am 13.08.2026 um 14:49 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HEKABE design GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Stodolka bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEKABE design GmbH ist am 01.10.2026 um 11:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 07.08.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.08.2026 angeordnet worden. Zum Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEKABE design GmbH ist am 01.10.2026 um 11:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 07.08.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.08.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Stodolka ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.12.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 26.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEKABE design GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107, ist am 13.08.2026 um 14:49 Uhr durch das Amtsgericht Detmold angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Stodolka bestellt. Am 01.10.2026 um 11:35 Uhr …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HEKABE design GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107, ist am 13.08.2026 um 14:49 Uhr durch das Amtsgericht Detmold angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Stodolka bestellt. Am 01.10.2026 um 11:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 07.08.2026 bei Gericht eingegangen. Rechtsanwalt Stefan Stodolka ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 05.10.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Stra…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32758 Detmold
Geschäftszweig: Entwicklung und Großhandel von Objekteinrichtungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen u. a.
ist am 13.08.2026, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 160/26
Amtsgericht Detmold, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, gegründet am 10.09.2013, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, gegründet am 10.09.2013, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold
Geschäftszweig: Entwicklung und Großhandel von Objekteinrichtungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.08.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
50 IN 160/26
Detmold, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 3…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 160/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8107 eingetragenen HEKABE design GmbH, Lange Straße 81 a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Jörn Biel-Nielsen, Lange Straße 81 a, 32758 Detmold
ist am 05.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
50 IN 160/26
Amtsgericht Detmold, 07.10.2026
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