Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hellenic Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Papierfabrik 9, 57072 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 13880
EUID
DER2909.HRB13880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 215/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Telefon
0211 6585290
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
15.10.2025
Eröffnung
03.02.2026 , 13:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
09.04.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die strategische und operative Beratung von Personen, Unternehmen, (teil-)öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden, Verwaltungen und Regierungen in den Bereichen: Marketing, Vertrieb, Controlling, Datentechnik, Personal und Organisation; Planung, Koordination und Durchführung von nationalen und internationalen Businesskonzepten; Beratung von Unternehmensgründern; Erarbeitung und Überprüfung von Effizienzkriterien, Erstellung von Abweichungsanalysen und Erarbeitung und Implementierung von Verbesserungsvorschlägen; Erarbeitung, Realisation, Auswertung sowie Durchführen von Qualitätskontrollen; Überprüfung der Datensicherheit intern wie extern sowie Konzeption und Einführung von Datensicherheitssystemen; Mergers & Acquisitions; Transaction Services/Due Diligence; Restrukturierung; Rekapitalisierung; Beratung sowie ganzheitliche Betreuung bei der Beantragung nationaler und internationaler Fördermaßnahmen; Marktrecherchen und strategische Beratung; Business Services im Bereich Import, Export sowie den damit verbundenen Dienstleistungen; Beratung, ganzheitliche Betreuung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Rahmen behördlicher Auflagen, den dazugehörigen Voraussetzungen und allen damit verbundenen Tätigkeiten; Sämtliche Tätigkeiten, die mit der Förderung und Unterstützung der oben genannten Unternehmensgegenstände in Verbindung stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 03.02.2026 um 13:54 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hellenic Services GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 15.10.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 09.04.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 215/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13880 eingetragenen Hellenic Services GmbH, Papierfabrik 9, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Athanasios Roussidis, Erftstraße 26, 40219 Düsseldorf
Geschäftszweig: D…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 215/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13880 eingetragenen Hellenic Services GmbH, Papierfabrik 9, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Athanasios Roussidis, Erftstraße 26, 40219 Düsseldorf
Geschäftszweig: Die strategische und operative Beratung von Personen, Unternehmen, (teil-)öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden, Verwaltungen und Regierungen in den Bereichen: Marketing, Vertrieb, Controlling, Datentechnik, Personal und Organisation; Planung, Koordination und Durchführung von nationalen und internationalen Businesskonzepten; Beratung von Unternehmensgründern; Erarbeitung und Überprüfung von Effizienzkriterien, Erstellung von Abweichungsanalysen und Erarbeitung und Implementierung von Verbesserungsvorschlägen; Erarbeitung, Realisation, Auswertung sowie Durchführen von Qualitätskontrollen; Überprüfung der Datensicherheit intern wie extern sowie Konzeption und Einführung von Datensicherheitssystemen; Mergers & Acquisitions; Transaction Services/Due Diligence; Restrukturierung; Rekapitalisierung; Beratung sowie ganzheitliche Betreuung bei der Beantragung nationaler und internationaler Fördermaßnahmen; Marktrecherchen und strategische Beratung; Business Services im Bereich Import, Export sowie den damit verbundenen Dienstleistungen; Beratung, ganzheitliche Betreuung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Rahmen behördlicher Auflagen, den dazugehörigen Voraussetzungen und allen damit verbundenen Tätigkeiten; Sämtliche Tätigkeiten, die mit der Förderung und Unterstützung der oben genannten Unternehmensgegenstände in Verbindung stehen;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.02.2026, um 13:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211 6585290, Fax: 0211 65852929.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 215/25
Siegen, 03.02.2026
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