Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heller - Immobilien GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Markt 47, 08412 Werdau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 15356
EUID
DEU1206.HRB15356
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 132/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Martina Pia Elisabeth Öhl
Rolle
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2021
Beschluss Vergütungsfestsetzung
15.01.2026
Schlusstermin Fristende
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen sowie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. Hausverwaltung und Hausmeistertätigkeit sowie Betreiben von Gastronomieeinrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heller - Immobilien GmbH i.L. ist am 01.03.2021 durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung gestellt, welcher mit Beschluss vom 26.02.2026 antragsgemäß bewilligt wurde. Das Verfahren befindet sich nun im Abschlussstadium. Mit Beschluss vom 15.01.2026 hat das Gericht der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins haben die Beteiligten bis zum 13.03.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Zur Verteilung stehen Massemittel in Höhe von ca. 320,76 EUR für Forderungen in Höhe von 7.106,01 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 132/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heller - Immobilien GmbH i.L., Markt 47, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15356
vertreten durch die Gesellschafterin Martina Pia Elisabeth Öhl
ergeht am 26.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der I…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 132/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heller - Immobilien GmbH i.L., Markt 47, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15356
vertreten durch die Gesellschafterin Martina Pia Elisabeth Öhl
ergeht am 26.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 02.12.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 132/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heller - Immobilien GmbH i.L., Markt 47, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15356
vertreten durch die Gesellschafterin Martina Pia Elisabeth Öhl
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. De…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 132/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heller - Immobilien GmbH i.L., Markt 47, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15356
vertreten durch die Gesellschafterin Martina Pia Elisabeth Öhl
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
13.03.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 7.106,01 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 320,76 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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