Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Dienstleistungen im Bereich Weiterbildung für Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkt Personalentwicklung, Training und Coaching; Planung, Durchführung und Vertrieb von Aus- und Fortbildungs- sowie Weiterbildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Training, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Teamentwicklung; Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Personalrekrutierung, Personaleinsatz sowie HR-Strategien, Weiterbildung und Teamentwicklung; Konzeption und Durchführung von Rekrutierungsprogrammen und Assessment Centern; Angebot und Durchführung von Coachings für Unternehmen und Privatpersonen; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events; Betrieb, Vertrieb, Vermietung und Vermittlung von Schulungs- und Ausbildungsstätten zum Zwecke von Training, Coaching, Teamentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung oder Veranstaltungen ähnlicher Art; Vermittlung und Rekrutierung von Seminaranbietern sowie Business Trainern, Coaches, Beratern, Referenten und Dozenten; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von Lehr- und Lernmaterialien sowie Druckerzeugnissen; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von Softwareprogrammen; Entwicklung, Durchführung, Vertrieb und Vermittlung von Webinaren sowie Online Coaching und Online Portalen; Erstellung von Lizenzen mit Schwerpunkt Bildung und Qualitätsmanagement in Beratung, Training und Coaching; Entwicklung, Patentanmeldung, Vertrieb und Lizenzvermittlung von Modellen, Ausbildungen und Testverfahren mit dem Schwerpunkt Bildung, Training, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung; Verkauf und Vermarktung von verschiedenen Produkten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schubert Schulungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Samuel Schubert bzw. Betreuer Christoph Apitz, wurde beim Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 219 IN 341/26 geführt. Am 26.02.2026 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei Rechtsanwalt Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ihm wurde die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin übertragen und ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin ausgesprochen. Der vorläufige Verwalter hatte die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Am 17.06.2026 erging eine Entscheidung des Gerichts, wonach der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
Originalbekanntmachung
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