Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Helmut Meeth GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Werkstrasse 3, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 12022
EUID
DET2408V.HRA12022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 16/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Alexander Jüchser
Kanzlei
Lieser Rechtsanwälte
Adresse
Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier
Telefon
0651/1708424
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.02.2025
Eröffnung
01.04.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Berichtstermin
04.06.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 06.02.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Jüchser bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat am 08.04.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.05.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 04.06.2025 anberaumt. Zudem sind Vergütungen von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arn…
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arne Christopher Amann, Seeäcker 14, 82221 Herrsching am Ammersee, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Christian Schmitz, als Vertreter der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Christian Schmitz, als Vertreter der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arn…
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arne Christopher Amann, Seeäcker 14, 82221 Herrsching am Ammersee, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Henning Seel, - als Gläubiger der Schuldnerin- c/o RA Schwirtz, Brockhoffstraße 4, 48143 Münster festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Henning Seel, - als Gläubiger der Schuldnerin- c/o RA Schwirtz, Brockhoffstraße 4, 48143 Münster die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arn…
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: 1. Helmuth Meeth Verwaltungs GmbH, TRACC Legal RAe Lotz und Partner mbH, Theresienhöhe 30, 80339 München, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Arne Christopher Amann, Seeäcker 14, 82221 Herrsching am Ammersee, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Silvia Bednarz, als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, verteten durch die Geschäftsführerin Operativer Service, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Silvia Bednarz, als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, verteten durch die Geschäftsführerin Operativer Service, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 16/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich, vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zusti…
Az.: 7a IN 16/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich, vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte, Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708424, Fax: 0651/1708425, E-Mail: trier@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ist am 06.02.2025 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot (starke vorläufige Insolvenzverwaltung) erlassen worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufge…
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ist am 06.02.2025 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot (starke vorläufige Insolvenzverwaltung) erlassen worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 16/25 : Über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ehemals vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte, Zuckerberg…
7a IN 16/25 : Über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), ehemals vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte, Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708424, Fax: 0651/1708425, E-Mail: trier@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.06.2025, 10:30 Uhr, Saal 1, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 02.04.2025
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7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 08.04.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künf…
7a IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Meeth GmbH & Co. KG, Werkstraße 3c, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRA 12022), vertr. d.: Arne Amann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 08.04.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wittlich, 09.04.2025
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