Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Helmut Peterseim Strickwaren GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Business Village, Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 34678
EUID
DEU1206.HRB34678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
520 IN 226/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katrin Hahn
Adresse
Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz
Telefon
0371 444 39 0
E-Mail
Termine & Fristen
Beschluss
11.11.2024
Widerspruchsfrist Ende
06.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Handel von und mit Textilien aller Art, z. Z. insbesondere der Betrieb einer Strick- und Wirkwarenfabrik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Peterseim Strickwaren GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Mit Beschluss vom 11.11.2024 wurde die Rechtsanwältin Katrin Hahn zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Diese ist beauftragt, anstelle des Insolvenzverwalters angemeldete Forderungen zu prüfen. Für die nachträglich angemeldete Forderung der RA Zerkaulen (lfd. Nr. 49) wurde das schriftliche Prüfverfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2025 gegen die Höhe und den Grund dieser Forderung widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 226/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Peterseim Strickwaren GmbH, Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34678
vertreten durch den Geschäftsführer Anton Schumann
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Z…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 226/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Peterseim Strickwaren GmbH, Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34678
vertreten durch den Geschäftsführer Anton Schumann
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefax: 0371 444 39 11
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Telefon geschäftlich: 0371 444 39 0
bestellt.
2. Die Sonderinsolvenzverwalterin wird beauftragt, anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Gläubigerbezeichnung
Tabelle Blatt Nr.:
RA Zerkaulen als IV über das Vermögen der Helmut Peterseim UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
49
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 226/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Peterseim Strickwaren GmbH, Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34678
vertreten durch den Geschäftsführer Anton Schumann
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
Für …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 226/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Peterseim Strickwaren GmbH, Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34678
vertreten durch den Geschäftsführer Anton Schumann
ergeht am 11.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung lfd. Nr. 49 wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Sonderinsolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.01.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldung liegt in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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