Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hemmo, Tobias
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 2811
EUID
DEU1104.HRA2811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 397/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sylvio Lohs
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.07.2025
Ende Abtretungsfrist
05.06.2026
Entscheidung Restschuldbefreiung
03.09.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
21.10.2026
Frist Versagungsantrag Restschuldbefreiung
28.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Weißwasser/O.L. Am 10.07.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Dresden die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 10.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nacht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 10.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widerspruchsfrist hierfür endet am 21.10.2026. Am 03.09.2026 erging eine Entscheidung zur Restschuldbefreiung, bei der die Anhörung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen und Versagungsanträgen endet am 28.10.2026. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung, sofern kein Versagungsantrag gestellt wird. Die Abtretungsfrist des Schuldners endete am 05.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
- hat der Insolvenzverwalt…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
- wurde die Prüfung der nach…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 21.10.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Sylvio Lohs, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
ergeht am 03.09.2026 nachfol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Jahnstraße 79, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
ergeht am 03.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anhörung zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
2. Stellungnahmen zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung durch die Insolvenzgläubiger gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO sind schriftlich bis zum
28.10.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Anmerkungen:
Dieser Termin ist hinsichtlich eventueller Versagungsanträge Schlusstermin im Sinne des § 290 I InsO.
Versagungsanträge gemäß § 290 InsO können nur bis zum Ablauf der obengenannten Frist gestellt werden.
Ein Versagungsantrag gemäß § 290 InsO ist nur zulässig, wenn dieser glaubhaft gemacht wird.
3. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Gründe:
Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Abtretungsfrist) des Schuldners endete am 05.06.2026.
Nach Anhörung der Beteiligten kann dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn kein Versagungsantrag gestellt wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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