Forschung, Förderung und Entwicklung innovativer Konzepte und Systeme sowie digitaler Lösungs- und Vermarktungsmöglichkeiten in den Bereichen der sozialen Dienstleistungen und der Altenhilfe, insbesondere im Bereich des Hausnotrufdienstes und sonstigen Assistance-Leistungen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, insbesondere App- und Softwarelösungen; b) die Bereitstellung von Online-Services; Modell- und Verbundprojekte, z.B. mit öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Akteuren und Einrichtungen; c) Kooperation mit und zwischen Verbänden des Deutschen Roten Kreuzes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH ist am 11.04.2024 eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zuvor waren am 26.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Jacobs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 21.05.2024 anzumelden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 15.08.2025 besteht. Das weitere Verfahren einschließlich des Schlusstermins und der Schlussverteilung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung am 11.09.2025 festsetzen lassen. Zur Verteilung steht eine Masse von 6.824,38 EUR für Forderungen in Höhe von 131.707,63 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH ist am 11.04.2024 eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zuvor waren am 26.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Jacobs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen sind …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH ist am 11.04.2024 eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zuvor waren am 26.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Jacobs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen sind bis zum 21.05.2024 anzumelden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 15.08.2025 bestanden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und die Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen von 131.707,63 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von 6.824,38 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 03.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH
vertreten durch den Gesellschafter DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Hennlich
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Henrys Innovationen GmbH
Spinnereistraße 7, Halle 14/2. OG/Eingang B, 04179 Leipzig
derzeit führungslos
Gesellschafter:
DRK Assistance Nordrhein GmbH, Kanzlerstraße 2, 40472 Düsseldorf;
DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Henrys Innovationen GmbH
Spinnereistraße 7, Halle 14/2. OG/Eingang B, 04179 Leipzig
derzeit führungslos
Gesellschafter:
DRK Assistance Nordrhein GmbH, Kanzlerstraße 2, 40472 Düsseldorf;
DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH, Bremer Straße 10 D, 01067 Dresden und
DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e. V., Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
(Amtsgericht Leipzig HRB 38248)
- Schuldnerin -
wird heute, am 26.01.2024 um 10.45 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
Über das Vermögen der
Henrys Innovationen GmbH
Spinnereistraße 7, Halle 14/2. OG/Eingang B, 04179 Leipzig
derzeit führungslos
Gesellschafter:
DRK Assistance Nordrhein GmbH, Kanzlerstraße 2, 40472 Düsseldorf,
DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH, Bre…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
Über das Vermögen der
Henrys Innovationen GmbH
Spinnereistraße 7, Halle 14/2. OG/Eingang B, 04179 Leipzig
derzeit führungslos
Gesellschafter:
DRK Assistance Nordrhein GmbH, Kanzlerstraße 2, 40472 Düsseldorf,
DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH, Bremer Straße 10 D, 01067 Dresden und
DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e. V., Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
(Amtsgericht Leipzig HRB 38248)
- Schuldnerin
wird heute, am 11.04.2024, um 13.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.05.2024
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 21.06.2024
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH
vertreten durch den Gesellschafter DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Hennlich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 15.08.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH
vertreten durch den Gesellschafter DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Hennlich
- wurde die Vergütung am 11.09.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH
vertreten durch den Gesellschafter DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Hennlich
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 06.11.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 131.707,63 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 6.824,38 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Haus…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrys Innovationen GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38248
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Assistance Nordrhein GmbH
vertreten durch die Gesellschafterin DRK Hausruf und Service in Sachsen GmbH
vertreten durch den Gesellschafter DRK - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Hennlich
- wurde die Vergütung am 28.01.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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