Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25220
EUID
DEM1201.HRB25220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1446/18 S-6-8
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Bau-, Dekorations- und Malerarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist die Verwertung der Masse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Zur Durchführung der Schlussverteilung stehen EUR 17.330,13 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung; es sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 125.383,28 zu berücksichtigen. Gläubiger können bis zum 05.01.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1446/18 S-6-8 Das Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wird aufgehoben, nach…
810 IN 1446/18 S-6-8 Das Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1446/18 S-6-8 In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
soll die Schlussve…
810 IN 1446/18 S-6-8 In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen EUR 17.330,13 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 125.383,28. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20 (810 IN 1446/18 S-6-8).
Frankfurt am Main den, 28.10.2025, Amtsgericht Frankfurt am Main.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1446/18 S-6-8: In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertr. d.:
1. Sabine Hau,(Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wurden für die Insolvenz…
810 IN 1446/18 S-6-8: In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertr. d.:
1. Sabine Hau,(Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Der bereits mit Beschluss vom 11.07.2022 festgesetzte Vorschuss ist auf diese Vergütung anzurechen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 40.023,97 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1446/18 S-6-8 In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wurde der Insolven…
810 IN 1446/18 S-6-8 In dem Insolvenzverfahren Herbert u. Rolf Schäfer, Malermeister, Baudekoration, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riedstraße 21a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 25220),
vertreten durch:
1. Sabine Hau, (Gesellschafterin),
2. Dominik Hau, (Geschäftsführer),
wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 27.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.