Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Herbst EDV-Beratung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Tannenstr. 17, 56581 Kurtscheid
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 12651
EUID
DET2214V.HRB12651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 156/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.10.2025 , 10:40 Uhr
Abweisung mangels Masse
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung in elektronischer Datenverarbeitung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und zu gründen, sowie alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH ist am 15.10.2025 um 10:40 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Neuwied erfolgt. Die Antragstellerin wird angewiesen, Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tätigen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuwied einlegen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH ist am 15.10.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 03.07.2026 mangels Masse abgew…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH ist am 15.10.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 03.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2025 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügun…
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2025 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-30479-0, Fax: 0261- 911 47 29, E-Mail: koblenz@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 15.10.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
…
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 15.10.2025 sind am 03.07.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neuwied eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 03.07.2026
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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 15.10.2025 am 03.07…
21 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Herbst EDV-Beratung GmbH, Tannenstraße 17, 56581 Kurtscheid (AG Montabaur, HRB 12651), vertr. d.: Helmut Herbst, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 15.10.2025 am 03.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 03.07.2026
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