Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hercules Sports GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 122285
EUID
DEM1201.HRB122285
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
987/22 H-9-6
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Beschlussdatum
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen, Handel sowie Vermietung von Sport- & Medizingeräten, Handel allgemein, insbesondere Zusatzernährungsprodukte, Erbringung von Dienstleistungen im Freizeit- & Gesundheitsbereich, Beteiligungen an In- und ausländischen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Hercules Sports GmbH ist im Stadium der vorläufigen Maßnahmen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für die vorläufige Insolvenzverwalterin eine Vergütung von EUR 7.252,01 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 36.938,53. Aufgrund des durchgeführten Investorenprozesses wurde der Bruchteil der Vergütung um 25% auf insgesamt 50% erhöht. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin stehen zudem die Auslagenpauschale und die darauf entfallende Umsatzsteuer zu. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 987/22 H-9-6:
In dem Insolvenzverfahren
Hercules Sports GmbH
Adam-Opel-Straße 7-11
60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122285),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu…
810 IN 987/22 H-9-6:
In dem Insolvenzverfahren
Hercules Sports GmbH
Adam-Opel-Straße 7-11
60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122285),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 36.938,53 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund des für die, an drei Standorten ansässige, Gemeinschuldnerin durchgeführten Investorenprozesses die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25% auf insgesamt 50%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 7.252,01 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
06.08.2026
- Insolvenzgericht -
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