Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hergert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein OT Großsteinberg
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 4628
EUID
DEU1308.HRB4628
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 197/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341 303850
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.05.2024
Widerspruchsfrist
17.06.2024
Gläubigerversammlung
07.03.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung von Edelstahlartikeln und der Vertrieb von Zulieferprodukten für den Krankenhausbedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 16.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 17.06.2024 beim Amtsgericht eingereicht werden. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das Verfahren mangels Massekosten voraussichtlich eingestellt wird. Für den Vergleich des Verwalters mit dem ehemaligen Vermieter der Gewerbeimmobilie in der Bahnhofstraße 34 ist eine Gläubigerversammlung am 07.03.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 die Masseun…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511, Telefon geschäftlich: 0341 303850, Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- wurde am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- wurde am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511 Telefon geschäftlich: 0341 303850 Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 17.06.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergert GmbH, Bahnhofstraße 34, 04668 Parthenstein, Amtsgericht Leipzig , HRB 4628
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Holletzek
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zum Vergleich des Verwalters mit dem ehemaligen Vermieter der Gewerbeimmobilie in der Bahnhofstraße 34, 04668 Großsteinberg zur Abfindung des streitigen Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung (Vermieterpfandrecht) aus dem Verwertungserlös aus dem Verkauf des Anlagevermögens
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Freitag, 07.03.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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