Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PBM Massivhaus Konzepte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 25825
EUID
DEU1308.HRB25825
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 51/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hawelka
Adresse
Prager Straße 38, 04317 Leipzig
Telefon
0341 48664 14
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.05.2024
Berichtstermin
11.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- der Erwerb, die Durchführung der Bebauung und der Vertrieb von unbebautem und bebautem Grundbesitz sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler; - die Tätigkeit als Bauträger für schlüsselfertiges Bauen; - Sanierung und Modernisierung vorhandener Gebäude; - Vermittlung von Aufträgen zur Herstellung neuer Gebäude oder auch Sanierung und Modernisierung vorhandener Gebäude; - die Gesellschaft baut nicht selbst, sondern bedient sich von ihr beauftragter Subunternehmer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH ist am 01.04.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Michael Hawelka ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 10.05.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensschritte sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde auf den 11.06.2024 um 10:00 Uhr anberaumt. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.07.2024 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig; Massegläubiger müssen ihre Ansprüche beim Verwalter geltend machen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 23.07.2024 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
Geschäftszweig: Baugewerbe
- wurde am 01.04.2024 um 15:00 Uhr d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
Geschäftszweig: Baugewerbe
- wurde am 01.04.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de, Telefon geschäftlich: 0341 48664 14, Telefax: 0341 48664 28
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 11.06.2024, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 037, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 11.06.2024, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 037, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.07.2024 die Mass…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.07.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de, Telefon geschäftlich: 0341 48664 14, Telefax: 0341 48664 28
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 23…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 51/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM Massivhaus Konzepte GmbH, Sattelhofstraße 5, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25825
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Picard
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 23.07.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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