Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 580341
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Insolvenzprofil
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bitzfelderstraße 12, 74626 Bretzfeld
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 580341
EUID
DEB8534.HRB580341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 240/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
14.05.2025
Aufhebung
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Modellbau aus Kunststoff, Holz und Metall.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 96.442,24 EUR zu berücksichtigen. Für die festgestellten Forderungen steht nach Abzug etwaiger Massekosten und Masseschulden ein Betrag von 72.729,04 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis einschließlich 14.05.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Schlussverteilung ist gemäß § 196 Abs. 2 InsO zulässig. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung am 20.01.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341…
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74074 Heilbronn, Gz.: 20/000111 / BE
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 20.01.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, Gz.: 20/000111 / BE
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.11.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 194.427,47 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung hieraus beträgt gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR .
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04- rechtfertigt die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters. So vereinfacht bereits die Erstellung einer, wenn auch möglicherweise noch nicht vollständigen, Vermögensübersicht und die Feststellung der Gläubiger und Schuldner in der Regel die Arbeit des Insolvenzverwalters erheblich. Nach dem BGH hat der Insolvenzverwalter die Darlegungslast dafür, dass ihm keine Arbeit trotz der Vortätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erspart wurde. Grundsätzlich dürfte bei Vorliegen des Regelbeispiels des § 3 Abs. 2 lt. a InVV ein Abschlag von 5 bis 20 % angemessen sein, BGH IX ZB 38/11. Im vorliegenden Verfahren wurden bereits im vorläufigen Verfahren umfangreiche Sanierungsbemühungen getätigt. So konnte der Geschäftsbetrieb bereits mit Vertrag vom 05.06.2021 rückwirkend zum Datum der Insolvenzeröffnung 01.06.2021 übertragen.
Zuschlagstatbestände, die eine Erhöhung der Regelvergütung rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vom Regelfall abweichenden und tatsächlich geleisteten Mehrarbeit , der Drittdelegationen und unter Berücksichtigung sich überschneidender Sachverhalte war daher ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, Gz.: 20/000111 / BE
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 96.442,24 EUR steht abzüglich eventuell noch anfallender Massekosten und Masseschulden ein Betrag von 72.729,04 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
4 IN 240/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermann Burkhard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bitzfelder Straße 12, 74626 Bretzfeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Heike Spiesmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 580341
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, Gz.: 20/000111 / BE
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.05.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 96.442,24 € zu berücksichtigen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 26.02.2025
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